Aktuelles
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten die Eigentümer insgesamt drei Grundsteuermessbescheide.
Im ersten Brief befinden sich zwei davon:
Der Grundsteuerwertbescheid mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbescheid mit dem Grundsteuermessbetrag.
Erst im dritten Brief, der wahrscheinlich im Jahr 2024 verschickt wird, erhalten die Betroffenen dann den tatsächlichen Grundsteuerbescheid und erfahren dann, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zahlen müssen.
Das ist aber kein Grund, die ersten beiden Bescheide nicht zu beachten.
Nach derzeitiger Information können die Eigentümer wohl gegen den dritten Bescheid keinen Einspruch einlegen. Deshalb sollten Eigentümer die Werte in den ersten beiden Bescheiden genau prüfen und kontrollieren, ob die Angaben richtig sind. Wer Fehler entdeckt, kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Die neue Grundsteuer soll dann ab 2025 gelten.